Die Post verliert mit Wirkung zum 01.07.2010 ihr Umsatzsteuer-Privileg.
Ein jahrzehntelanger Streit zwischen den privaten Postdiensten und der Deutschen Post geht zu Ende: Ab Juli werden alle Postdienstleistungen mit einer Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) belegt. Nur noch private Briefe und leichte Pakete bleiben weiterhin davon befreit. Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Gesetz zu.
Damit wird das deutsche Steuerrecht an europäische Vorgaben angepasst. Von der Umsatzsteuer ausgenommen werden in Zukunft nur noch Briefsendungen bis 2000 Gramm, Pakete bis zehn Kilogramm sowie Einschreiben und Wertsendungen. Für Privatkunden ändert sich damit nichts: Das Porto für den privaten Briefversand bleibt, wie es ist.
Anders sieht es jedoch für Geschäftskunden aus. Denn zukünftig werden auf geschäftliche Briefsendungen und Dienstleistungen der Post 19% Umsatzsteuer fällig. Die Post steuert gleichzeitig mit Preissenkungen im Bereich der Standard-Briefsendungen ab gewissen Auflagenzahlen gegen. Hierdurch wird in vielen Fällen die Umsatzsteuererhöhung komplett kompensiert. Die Rabatte gelten jedoch nicht für Infopost und Infobrief-Angebote! Für die meisten Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, wodurch es letztendlich bei Standard-Sendungen sogar zu deutlichen Preissenkungen im Porto kommt. Bei Infopost Sendungen und für Unternehmen die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, dazu gehören Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Behörden oder auch Vereine und Stiftungen bedeutet die Umsatzsteuer-Erhebung am Ende: Mehr Netto fürs Porto!
Wir sind gespannt, ob die Neuregelung tatsächlich wie gewünscht zu mehr Konkurrenz bei den Postdienstleistungen führt.